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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12 (https://dejure.org/2017,31747)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.03.2017 - 3 L 154/12 (https://dejure.org/2017,31747)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. März 2017 - 3 L 154/12 (https://dejure.org/2017,31747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Anspruch auf Erschließung bei Aufhebung einer Baugenehmigung, Erteilung einer Baugenehmigung nach DDR-Recht ohne Erschließung; Veräußerung eines gemeindlichen Grundstücks bei hinreichender Sicherung des Hinterlegers

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 3 O 1/09

    Anspruch auf Erschließung eines Grundstücks: rechtswidrig durch einen Rat der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Der Senat wies die Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts durch Beschluss vom 03.03.2009 - 3 O 1/09 (veröff. In juris) zurück und führte aus:.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 03.03.2009 - 3 O 1/09 - bereits dargelegt, dass sich aus diesen Erwägungen kein Anspruch auf Erschließung herleiten lässt.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 03.03.2009 - 3 O 1/09 - dargelegt, dass sich die ausnahmsweise Erschließungspflicht einer Gemeinde nicht auf eine (etwaig) rechtswidrige Zustimmung des Rates der Gemeinde zu einer vom Rat des Kreises nach Recht der DDR erteilten Baugenehmigung stützen lässt.

    Das Verwaltungsgericht hat auch unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senates in dem Verfahren Az. 3 O 1/09 zu Recht darauf hingewiesen, dass die Erschließungspflicht sich nicht aus der ursprünglich erteilten Baugenehmigung zur Errichtung der Gaststätte ergeben kann, die bestandskräftig aufgehoben worden ist.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Dabei hat das âEURŽZulassungsverfahren nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. âEURŽBVerfG 2. Kammer 1. Senat, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).âEURŽ.

    Soweit er die âEURŽSchwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche âEURŽAspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend âEURŽbeantwortet hat, ist zu fordern, dass er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise âEURŽdarstellt und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel macht (BVerfG 2. Kammer 1. Senat, B. v. âEURŽâEURŽ23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 = NordÖR 2000, 453).âEURŽ.

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Der Grund für die darin liegende Haftung der Gemeinde für ein ihr zurechenbares Fehlverhalten liegt in der endgültigen Schaffung eines rechtswidrigen Zustandes, dessen Lösung und Folgen nicht allein der Grundstückseigentümer bewältigen soll (vgl. BVerwG, U. v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 -, BVerwGE 78, 266).

    Dies setzt voraus, dass sie etwa eine rechtswidrige B a u g e n e h m i g u n g erteilt und an ihrer Erteilung (formal) mitgewirkt hat (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB) (BVerwG, U. v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - BVerwGE 78, 266).

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91

    Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Dabei ist darauf abzustellen, ob die Grunddienstbarkeit zu dem Zwecke bestellt wurde, das betreffende Grundstück baulich zu nutzen, ob die Übernahme der Baulast zwingende Voraussetzung für die Bebauung des Grundstücks ist, ob eine Befreiung vom Baulastzwang in Betracht kommt, ob bei der Bestellung der Grunddienstbarkeit bereits Anlass bestand, die Übernahme einer Baulast zu erwägen und ob Inhalt und Umfang der geforderten Baulast der Dienstbarkeit entsprechen (BGH, U. v. 03.07.1992 - V ZR 218/91 - NJW 1992, 2885).
  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Daran fehle es, wenn die Verwirklichung eines Bauvorhabens der Genehmigungserteilung vorangeht (BVerwG, U. v. 03.05.1991 - 8 C 77/89 - BVerwGE 88, 166).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Außerdem ist darzulegen, dass und inwieweit die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht, das heißt inwiefern die nicht aufgeklärte Tatsache - ausgehend vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts - zu einer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, B. v. 19.8.2010 - 10 B 22/10 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Die nach § 3 ff. der Verordnung über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung - Verordnung über Bevölkerungsbauwerke - vom 8. November 1984 (GBl. I S. 433) erteilte Zustimmung zu dem Bauvorhaben stellte eine wirksame Baugenehmigung dar, die gem. Art. 19 Satz 1 EV nach dem Beitritt der DDR fortbestand (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 25.02.2015 - OVG 10 B 6.10 - unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 20.10.2005 - BVerwG 6 B 52.05 - NVwZ 2006, 1423).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Gegenstand der Aufklärungspflicht können nur solche Tatsachen sein, die auf dem Boden der vom jeweils erkennenden (Tatsachengericht) Gericht zugrunde gelegten Rechtsauffassung entscheidungserheblich sind (BVerwG, U. v. 04.10.1974 - IV C 59.72 - NJW 1975, 402).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2015 - 10 B 6.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung nach dem Recht der DDR; Unterbrechung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Die nach § 3 ff. der Verordnung über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung - Verordnung über Bevölkerungsbauwerke - vom 8. November 1984 (GBl. I S. 433) erteilte Zustimmung zu dem Bauvorhaben stellte eine wirksame Baugenehmigung dar, die gem. Art. 19 Satz 1 EV nach dem Beitritt der DDR fortbestand (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 25.02.2015 - OVG 10 B 6.10 - unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 20.10.2005 - BVerwG 6 B 52.05 - NVwZ 2006, 1423).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
    Wer jedoch angesichts eines solchen Widerspruchs von der Baugenehmigung Gebrauch macht, handelt auf eigenes Risiko (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 10.06.2013 - 2 B 29/13 - BRS 81 Nr. 144).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 4 ZB 13.1478

    Anspruch auf Erschließung; Niederschlagswasserkanal

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2013 - 15 A 210/13

    Baurechtliche Bedeutsamkeit einer Zuwegungsbaulast bei einem bereits

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

  • OLG Rostock, 20.05.1999 - 7 U 339/98
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14

    (Keine) Verfahrensaussetzung bei zeitgleicher anderweitiger Klärung einer

    Der Kläger begehrte in einem weiteren Verfahren (VG Schwerin 7 A 85/12 ; OVG Greifswald 3 L 154/12) von der Stadt E. die Herstellung einer befahrbaren, öffentlich-rechtlich gesicherten Anbindung seines Grundstücks D.straße 35 b, E. (Flurstücke 8, 9 und 10 der Flur 3) zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche, die den Anforderungen des § 4 Abs. 1 LBauO M-V entspricht, insbesondere unter Nutzung des Flurstücks 2.

    Der Senat hat den Antrag auf Zulassung der Berufung durch Beschluss vom 07.03.2017 - 3 L 154/12 zurückgewiesen.

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